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Kommentar von Franz Mayrhofer
Wenn Tote mit ihren Organen andere leben lassen
Seit der ersten Herztransplantation hat dieses Organ als Sitz von Leben, Liebe und Tod nur noch lyrischen Wert. Das Herz ist eine Pumpe, nicht mehr, nicht weniger. Christiaan Barnard hat das in aller Deutlichkeit schon nach seiner ersten Herztransplantation an Louis Washansky im Dezember 1967 gesagt.
Es hatte damals natürlich etwas Prometheisches an sich, das zwar kranke, aber noch schlagende Herz eines Menschen zu entfernen und durch das gesunde Herz eines Toten zu ersetzen.

Was hat sich in diesen 30 Jahren in der Transplantationschirurgie geändert? Nicht viel, und doch sehr viel, weil die Verpflanzung von Nieren, Lebern und Herzen klinischer Routine-Eingriff geworden sind, eine etablierte Behandlung für auf den Tod Kranke. Parallel zu den Transplantationen entwickelte sich eine enorme Kenntnis über die Reaktionen des Immunsystems des Menschen und wie man es unterdrücken kann, um die Strukturen eines Spenderorgans nicht von den körpereigenen Abwehrkräften zerstören zu lassen.

All dies hat sich verfeinert. Die Wand, vor der die Chirurgen stehen, ist nicht die Technik, ist nicht Unkenntnis, sondern einfach der Mangel an Organspenden.

Nun hat Österreich ein von vielen Seiten bewundertes Modell, die sogenannte Widerspruchslösung, die besagt, wer seine Organe im Falle des Todes nicht zur Transplantation freigeben möchte, kann dies in ein Register eintragen lassen und mit einem Hinweis im Ausweis festlegen. Ist dies nicht der Fall, werden immer noch die Angehörigen eines Sterbenden gefragt, ob sie einer Explantation von Organen zustimmen.

Nun gibt es Berechnungen, daß Österreich pro Jahr etwa 700 mögliche Organspender hätte, aber nur bei 250 bis 300 auch wirklich die Organe entnommen und transplantiert werden. "Würde das bei 400 geschehen, könnte der Bedarf gedeckt werden", sagt dazu der Leiter der klinischen Abteilung für Transplantation am Wiener Allgemeinen Kranken-Haus, Ferdinand Mühlbacher.

So wie der Arzt es darstellte, bedürfte es an manchen Krankenhäusern einfach der Motivation, sich diesem Auftrag der Transplantation zu stellen.

Auftrag?

In der humanistischen Ethik ist Transplantation unbestritten zulässig, abhängig von der Einwilligung und der Informationspflicht, denn die Ziele sind bei entsprechender Prognose Heilungschance, vor allem qualitative Lebensverlängerung, und schließ-lich werden - immer mehr - auch Kostenfragen einbezogen. Eine Kollision von Moral und Recht besteht insofern nicht, als Lebensrettung das ethisch relevante Ziel ist. So gesehen taucht auch schon einmal der Hinweis auf die "Sozialpflichtigkeit des Leichnams" auf, wobei, Kommerzialisierung ausgeschlossen, kaum die Zustimmung zur Explantation von Organen verweigert werden kann.

Ein grundsätzliches Problem ist die Einstellung zum Tod in einer säkularisierten Gesellschaft ohne dezidiert religiöse Ausrichtung. Denn diese Technik der Lebensverlängerung basiert immer noch auf dem Vertrauen, daß es Solidarität der Toten mit schwerkranken Lebenden gibt. Einstweilen noch ist sie unabdingbar. Denn die Verpflanzung von Tierorganen wirft noch physiologische und nicht nur ethische Fragen auf. Und auch das atomgetriebene Kunstherz existiert noch nicht.

© <A HREF="Icon www.salzburg.com/"  TARGET="_top">Salzburger Nachrichten (SN)</A>

Quelle: SN, Datum: 17.09.1998
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Organspende
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Unliebsame Betrachtungen zur Transplantationsmedizin
Vandenhoeck Transparent, Bd.55
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