1. Versehrtenrente der AUVA
Jeder Mensch, der sich mit hoher Wahrscheinlichkeit beim Plasmaspenden mit dem Hepatitis C - Virus infiziert hat, hat einen rechtlichen Anspruch auf eine Versehrtenrente. Hepatis C wird in diesem Fall als Berufskrankheit anerkannt. Das ist die rechtliche Grundlage für die Versehrtenrente.
Sie wird aber nicht automatisch zuerkannt. Man muss sie bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) / Abt. für Berufskrankheiten beantragen.
Alle wichtigen Infos dazu können Sie dem Informationsblatt entnehmen.
>>>> Versehrtenrente der AUVA
2. Plasmaspender-Unterstützungsfonds
Es gibt einen Entschädigungsfonds für Menschen, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit beim Plasmaspenden mit dem Hepatitis C - Virus infiziert haben. Die finanziellen Mittel werden von der Öffentlichen Hand (Bund, einige Bundesländer) zur Verfügung gestellt.
Im Gegensatz zur Versehrtenrente hat man aber keinen rechtlichen Anspruch darauf. Die finanzielle Entschädigung wird einem Betroffenen nicht automatisch zuerkannt, man muss sie beantragen.
Alle notwendigen Infos dazu können Sie dem Informationsblatt entnehmen.
>>> Plamaspender-Untersützungsfonds (Stand: 02/2012)